Kabinettbeschluss zum Pflegestärkungsgesetz 1. Stand: 28. Mai 2014


Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz 1) sieht eine Anpassung der Pflegeleistungen ab dem 1. Januar 2015 vor. Ein Punkt der Änderungen ist die Erhöhung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von derzeit 2557,- Euro auf 4000,- Euro ab dem 01.01.2015. (Übersicht der Änderungen)

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit