Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B: Anträge für die Zuschussförderung zur Barrierereduzierung wieder möglich


*** Bei förderfähigen Maßnahmen beträgt die Zuschusshöhe, im Bereich Altersgerecht Umbauen, 10% der förderfähigen Kosten ***

Ab 09.08.2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung.

Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden.

Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Bitte beachten: Es können nur Maßnahmen bezuschusst, bzw. finanziert werden, die noch nicht begonnen wurden!

Das Merkblatt zum Zuschuss erhalten Sie bei der KfW unter folgendem Link: Merkblatt

Die technischen Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen sind als Ergänzung zum Merkblatt unter folgendem Link einsehbar: Anlage