Investitionszuschuss 455 der KfW-Bank für Altersgerechtes Umbauen wieder mit neuen Mitteln ausgestattet
Nachdem im letzten Jahr die Mittel für den Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“, in Höhe von 49 Millionen Euro, schon im dritten Quartal aufgebraucht waren, stehen für 2017 wieder neue Mittel in Höhe von 75 Millionen zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinheiten) oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Ebenso natürliche Personen als Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Gefördert werden Maßnahmen zum Einbruchschutz (ausschließlich Einzelmaßnahmen), wie
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
- Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione
- Nachrüstsysteme für Fenster sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Baugebundene Assistenzsysteme
sowie zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen und Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“) aus folgenden Bereichen:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
- Anpassung der Raumgeometrie
- Maßnahmen an Sanitärräumen
- Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Für Einzelmaßnahmen im Bereich Barriereduzierung beträgt die Förderung 10% der förderfähigen Baukosten (bis maximal 5000,- Euro). Wenn Sie zum Beispiel bei einem Badezimmerumbau förderfähige Kosten von 15.000,- Euro nachweisen, beträgt der Zuschuss 1.500,- Euro. Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt die Förderung ebenfalls 10% (bis maximale 1.500,- Euro).
Wichtig: Um den Zuschuss der KfW-Bank in Anspruch nehmen zu können, ist es zwingend notwendig, den Zuschussantrag vor Baubeginn zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bank über ein dafür zur Verfügung stehendes Zuschussportal. Die Merkblätter zum Investitionszuschuss 455 und eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen stehen ebenfalls auf den Seiten der KfW-Bank zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Der Zuschuss kann u.U. auch in Kombination mit Maßnahmen zur Energieeffizienz kombiniert werden. Hierzu empfiehlt sich eine Beratung durch einen Energieberater.