Ab 01. Oktober 2014 Zuschuss für Eigenheimbesitzer und Mieter bis zu 5000,- Euro möglich


Ab dem 01. Oktober 2014 gibt es wieder ein Zuschussprogramm (Investitionszuschuss – Altersgerechtes Umbauen, Programm 455) der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Eigentümer und Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) können einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen beantragen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird und direkt bei der KfW-Bank beantragt werden muss. Die sonst übliche Antragsstellung über die Hausbank entfällt bei diesem Programm. Zuschussfähig sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden. Die mögliche Maßnahmen sind in 7 Förderbereiche beschrieben, die einzeln oder auch in Kombination durchgeführt werden können. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den durchgeführten Maßnahmen und kann 8% der Investitionssumme, max. 4000 Euro oder 10% der Investitionssumme, max. 5000 Euro betragen.

Übersicht der förderfähigen Maßnahmen. Quelle: KfW

Zuschüsse, die geringer als 300 Euro ausfallen, werden nicht ausgezahlt. Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, allerdings nicht mit dem Programm Altersgerechtes Umbauen (159) – der Zuschuss ersetzt in diesem Fall die Möglichkeit eines zinsgünstigen Darlehens. Eine Übersicht zum Zuschuss sowie die damit verbundenen Mindestvorschriften hat die KfW in Merkblättern zusammengefasst:

Investitionszuschuss – Altersgerechtes Umbauen, Programm 455

Anlage zum Merkblatt Altersgerecht Umbauen (159), Investitionszuschuss (455) – Technische Mindestanforderungen

Eine umfassende Beratung zu den Fördermöglichkeiten können sie bei uns anfragen. Umfängliche Informationen zu weiteren Förderprogrammen erhalten sie auf den Seiten der KfW-Bank, unterteilt in die Bereiche Neubau und Bestandsimmobilie.