Es ist keine Antragsstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr möglich, da die vorgesehenen Bundesmittel aufgebraucht sind.

Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen beziehungsweise nach erfolgreicher Durchführung die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Eine Förderung im Jahr 2021 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Auch in diesem Fall gilt, es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Alternativ zum Zuschuss steht weiterhin die Förderung in Form des zinsgünstigen Kredits (Programmnummer 159) zur Verfügung.