Mit Datum 01.04.2019 ändert die KfW Bedingungen für den Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ (455):

Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:

  • Die Arbeiten zur Barrierereduzierung müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit erhalten Sie nun Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Barrierereduzierung-(455-B)/