Mit Datum 01.04.2019 ändert die KfW Bedingungen für den Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ (455):
Das hat sich zum 01.04.2019 geändert:
- Die Arbeiten zur Barrierereduzierung müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit erhalten Sie nun Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen.
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Barrierereduzierung-(455-B)/