19.11.2015: KfW erweitert Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ – Höhere Zuschüsse und Erweiterung auf Einbruchschutz
Private Eigentümer und Mieter können ab sofort höhere Zuschüsse für Investitionen in den Barriereabbau und zur Sicherung gegen Einbrüche bei der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen einheitlich zehn Prozent (bisher acht Prozent). Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhöht sich der Zuschuss von 10 auf 12,5 Prozent. Die Maßnahmen sind frei kombinierbar.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten, wobei die bisherige Mindestinvestitionskosten von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt wurde. Insgesamt stehen bis 2017 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Altersgerechtes Umbauen:
Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.
Einbruchschutz:
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern will, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro.
Folgende Maßnahmen für mehr Einbruchschutz werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ eigenständig gefördert:
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe).
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. (Seit Neustem ist aber auch Eigenleistung möglich, diese muss von einem Fachunternehmen als fachgerecht bestätigt werden. Die Förderung beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die entstandenen Materialkosten.)
Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, zum Beispiel bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.
Nähere Informationen im Internet auf der Internetseite der KfW-Bank: Link.
Beratung und Informationen zum Zuschuss können über die Wohnberatung Siegen-Wittgenstein e.V. angefragt werden.