Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, Entwurf Drucksache 20/11853) u. a. eine Änderung in der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zukünftig soll die Prüfung durch die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst entfallen, wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) bzw. eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html