Für den KFW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (Zuschuss 455-B) können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Laufende und bisher eingegangene, vollständige Anträge werden jedoch in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt. Alternativ kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohngebäuden ein zinsverbilligter Kredit beantragt werden (Kredit Nr. 159).