Für den KFW-Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (Zuschuss 455-B) können aktuell keine neuen An­träge gestellt werden. Laufende und bisher ein­gegangene, voll­ständige An­träge werden jedoch in Ab­hängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundes­mittel zu­gesagt. Alternativ kann für Maß­nahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn­gebäuden ein zins­verbilligter Kredit beantragt werden (Kredit Nr. 159).
Mehr Informationen unter: http://www.kfw.de