Änderungen beim KfW-Zuschuss 455 „Altersgerecht umbauen“
Mit Datum 01.04.2019 ändert die KfW Bedingungen für den Zuschuss "Altersgerecht Umbauen" (455): Das hat sich zum 01.04.2019 geändert: Die Arbeiten zur Barrierereduzierung müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude zur Schaffung einer neuen Wohneinheit erhalten Sie nun Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. Quelle: [...]